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Privathaftpflichtversicherung im Vergleich

Warum die Privathaftpflicht unverzichtbar ist? Auf welche Einschlüsse sollte ich bei der Auswahl des Tarifs achten? Welche Risiken müssen gesondert versichert werden? Erfahren Sie mehr!

Ein aktueller Leistungsvergleich gibt Ihnen die Möglichkeit, die Beiträge Ihrer Privathaftpflichtversicherung deutlich und wirkungsvoll zu reduzieren. Mit einem direkten Wechsel sparen Sie vielleicht bis zu 70 % Ihrer bisherigen Kosten ein.

Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen für Ihre Sicherheit!

 

 

Eine Privathaftpflichtversicherung für Single, Studenten, Familien und Senioren ist die wichtigste Versicherung:

Der Gesetzgeber macht Sie, auch für unabsichtliche Schäden, die Sie an Dritten fahrlässig verursachen, in unbegrenzter Höhe haftbar. Die private Haftpflicht übernimmt die Zahlung entsprechender Schäden für Sie und ihre Familie oder wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Oft sind Schäden im Rahmen von Gefälligkeiten, beispielsweise der Nachbarschaftshilfe, nicht mitversichert. Das Gleiche gilt für gemietete oder geliehene Sachen. Achten Sie daher besonders auf die Einschlüsse in den einzelnen Tarifen. Familien sollten unbedingt darauf achten, dass auch Schäden von deliktunfähigen Kindern mitversichert sind, sonst gibt es schnell ärger mit dem Nachbarn, wenn die lieben Kleinen etwas anstellen und der Versicherer die Zahlung verweigert. Besondere Haftungsrisiken für Tiere, Kraftfahrzeuge oder Boote werden in gesonderten Haftpflichtversicherungen versichert. Außerdem hängen ihre Prämien von ihrer Lebenssituation ab. Ob Familie, Single oder Senior Sie zahlen immer genau das, was ihrem Risiko entspricht. So bleibt die Privathaftpflicht, als eine der wichtigsten Versicherungen, gleichzeitig eine der günstigsten für Single, Studenten, Familien und Senioren.

Günstige Privathaftpflichtversicherung
Bedeutet für uns, dass Preis und Leistung in einem fairen Verhältnis stehen. Die Unterschiede zwischen den Tarifen für die private Haftpflichtversicherung sind beachtlich. Finden Sie jetzt, mit einem online Vergleich, eine günstige Privathaftpflichtversicherung und reduzieren Sie Ihre Kosten.

Wie leistet eine Privathaftpflichtversicherung im Schadensfall?

  1. Als Erstes wird geprüft ob der Schadenanspruch des Geschädigten zu Recht besteht. Prüfung der Haftpflichtfrage.
  2. Wenn die Haftpflichtversicherung für die Schadenersatzforderung keine gesetzliche Grundlage findet wird sie diesen Anspruch abwehren. Man nennt dies Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Kommt es deswegen zum Rechtsstreit übernimmt die Haftpflichtversicherung den Rechtsstreit auf ihre Kosten (passive Rechtsschutzfunktion).
  3. Ist der Versicherungsnehmer zum Schadenersatz verpflichtet zahlt die Haftpflichtversicherung die Leistung für berechtigte Schadenersatzansprüche bis zur vereinbarten Versicherungs- bzw. Deckungssumme.

Sind Kinder in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
In der privaten Haftpflicht sind unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmer, seines (Ehe-) Partners oder Lebensgefährtin/en mitversichert. Dies gilt auch für Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. Vorsicht: Bei Single Tarifen sind die Kinder nicht mitversichert. Es gibt aber auch Single Tarife für Single mit Kindern.

Wie lange sind volljährige Kinder mitversichert?

Nur solange wie sie sich in Schulausbildung oder innerhalb von 12 Monaten anschließenden, ersten Berufsausbildung (oder Beispiel Studium, Bachlor, Masterstudium) befinden. Eine zweite Ausbildung (Studium oder Lehre) ist mitversichert wenn sie spätestens 12 Monate nach Erstausbildung beginnt.

Bei Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres während, vor oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Gleiches gilt für Bundesfreiwilligendienst und freiwilligen Wehrdienst.

Was bedeutet Deliktfähigkeit in der Privathaftpflichtversicherung?
Laut Gesetz sind Kinder von der Geburt bis zu Ihrem 7. Geburtstag nicht deliktfähig und können für ihr Handeln nicht zur Verantwortung gezogen werden. Vom 7. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag sind sie nur dann deliktfähig, wenn sie die erforderliche Einsicht haben, um ihre Verantwortung zu erkennen.

Im Straßenverkehr sieht das etwas anders aus: Wer hier das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat ist für Schäden nicht verantwortlich, außer wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Eltern haften nur für ihre Kinder wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Um Interessenskonflikte mit geschädigten Nachbarn oder Bekannten zu vermeiden, sollten Schäden durch nicht deliktfähige Kinder in der Haftpflicht mitversichert werden. Im Schadensfall leistet die Haftpflicht dann, nach Wunsch des Versicherungsnehmers, ohne Rechtspflicht.

 

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