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Hausrat- und Gebäudeversicherung Sturmschäden

Das zweite Sturmtief 2018 „Friederike“ fegte mit Windgeschwindigkeiten in Orkanstärke über Deutschland hinweg. Wichtig für Gebäudebesitzer: Sturmschäden sollten schnellstmöglich der Gebäudeversicherung und eventuell auch der Hausratversicherung gemeldet werden, auch wenn Sie die Höhe des Schadens noch nicht einschätzen können. Zur Beweissicherung Fotos machen.

Überprüfen Sie, welche Gefahren Sie in Ihrer Gebäudeversicherung versichert haben.

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch und Frost)
  • Sturm/Hagel
  • Wichtig: Die Elementarversicherung ist ein Zusatzbaustein bei der Hausrat– und Gebäudeversicherung. Ausuferungen von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern sind nur dort versichert.

Hier können Sie Ihre Gebäudeversicherung vergleichen.

 

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