Krankentagegeld: Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall: Nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz haben Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit Anspruch auf Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.