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Kinderfreibetrag, Steuerfreibetrag oder wie entlastet man Familien

2017 liegt der steuerliche Freibetrag bei 8.820 Euro für Alleinstehende und 17.640 Euro für Ehepaare. Der Kinderfreibetrag liegt 2017 bei 3.678 Euro je Elternteil.

Da der Kinderfreibetrag mit dem Kindergeld in einem direkten Zusammenhang steht, führt der Freibetrag deshalb nicht zwingend zu einer hohen Steuerersparnis und ist für den Steuerzahler auch nicht einfach zu berechnen.

Wer wirklich Familien steuerlich entlasten will, sollte den Kinderfreibetrag abschaffen und für jedes Kind den Steuerfreibetrag von z. Z. 8.820 Euro bei der Steuerberechnung ansetzen. Das Kindergeld wird zusätzlich gezahlt!

Beispiel: Zu versteuerndes Einkommen von 30000 Euro abzüglich Steuerfreibetrag.

Single 1 mal Steuerfreibetrag von 8820 € = 8820 € zu versteuern 21180 €
Ehepaar 2 mal Steuerfreibetrag von 8820 € = 17640 € zu versteuern 12360 €
Neu: Ehepaar plus 1 Kind 3 mal Steuerfreibetrag von 8820 € = 26460 € zu versteuern 3540 €
Neu: Ehepaar plus 2 Kinder 4 mal Steuerfreibetrag von 8820 € = 35280 € zu versteuern 0 €
Neu: Single plus 1 Kind 2 mal Steuerfreibetrag von 8820 € = 17640 € zu versteuern 12360 €
Neu: Single plus 2 Kinder 3 mal Steuerfreibetrag von 8820 € = 26460 € zu versteuern 3540 €

Vorteil: Familien werden wirklich steuerlich entlastet und können sich Ihr zu versteuerndes Einkommen an drei Fingern ausrechnen. Durch die zusätzliche Zahlung des Kindergeldes hilft der Staat Kinderarmut abzuschaffen.

Armut in Deutschland

Kinderarmut in Deutschland: Quelle Google

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